„eine liberale Regelung nun auch in Bayern:
neue Zugangsmöglichkeiten zur KJP-Ausbildung! In einem Schreiben vom 22.3.22 teilte uns die Prüfungsbehörde mit, dass man sich entschlossen habe, die Zugangsmöglichkeiten zur KJP-Ausbildung umzustellen. Das heißt konkret: „Ab sofort werden auch Abschlüsse von nicht-universitären Master-Studiengängen in Psychologie, die an staatlich anerkannten Hochschulen bzw. an staatlich anerkannten Fernhochschulen einschließlich der Hochschulen für angewandte Wissenschaften absolviert worden sind, als Voraussetzung für den Zugang zur KJP-Ausbildung akzeptiert. Das gilt selbst dann, wenn das Fach „Klinische Psychologie“ nicht gelehrt und auch keine Prüfungsleistung erbracht wurde.“ Dies ermöglicht es nun allen(!) Master-Absolvent*innen im Fach Psychologie auch noch in der Zeit der Übergangsregelungen (sie gelten bis 2032 bzw. 2035) die KJP-Ausbildung zu beginnen und abzuschließen, soweit sie den Bachelor vor dem 1.9.20 begonnen hatten.“
Näheres siehe PsychThG-Rundschreiben der Regierung.“
Mehr unter: https://www.ivs-nuernberg.de/…/PsychThG-Rundschreiben.pdf
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